Presseerklärung
Landtagsabgeordneter Joachim Unterländer fordert ein weiteres Sozialpädiatrisches Zentrum für München
Der Münchner CSU-Landtagsabgeordnete und sozialpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, MdL Joachim Unterländer, fordert, dass in München neben dem bewährten und hervorragend arbeitenden Kinderzentrum des Bezirks Oberbayern ein weiteres Sozialpädiatrisches Zentrum zur Behandlung von chronisch kranken, behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen geschaffen wird.
Die Zahl der von schweren Erkrankungen und Behinderungen betroffenen Kinder und Jugendlichen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen.
Nach aktuellen Erhebungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialpädiatrischen Zentren in München kann festgestellt werden, dass für eine bedarfsgerechte Versorgung pro ca. 450.000 bis 500.000 Einwohner ein Sozialpädiatrisches Zentrum bestehen sollte.
Die Behandlung in diesen Zentren erfolgt interdisziplinär, d. h. neben der medizinischen Versorgung ist eine neuropädiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische sowie heil- und sozialpädagogische Förderung und Begleitung der Eltern und betroffenen Kinder vorhanden.
Diese Erkenntnis hat sich auch aus einer Beratung eines CSU-Antrags zur Sicherstellung der Arbeit der sozialen Pädiatrie und Jugendmedizin im Freistaat Bayern ergeben, der im Sozialausschuss im Bayerischen Landtag in diesen Tagen behandelt worden ist.
Unterländer fordert, dass die Planungen für ein weiteres Sozialpädiatrisches Zentrum in München aufgenommen, mit den Konzepten des Bezirks (Träger des Kinderzentrums) abgestimmt und dann an den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns herangetreten wird.
Der Zulassungsausschuss hat die Einrichtung zu genehmigen, der Freistaat Bayern kann aber im Rahmen der für den Landesbehindertenplan zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Förderzuschüsse gewähren, was in diesem Fall auch dringend erforderlich werden wird.
Hinsichtlich der Konzeption und der Trägerausrichtung bestehe volle Offenheit, so Unterländer.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 119 SGB V) sind Sozialpädiatrische Zentren „Einrichtungen, die ärztliche und nichtärztliche Leistungen, insbesondere auch psychologische Leistungen sowie ergänzende Leistungen zur Rehabilitation erbringen, die erforderlich sind, um … eine Krankheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen, zu verhindern, zu heilen oder in ihren Auswirkungen zu mildern.“
Verantwortlich:
Joachim Unterländer
