Presseerklärung


Sonntag, 21. Dezember 2008

Antwort des Luftamts Südbayern auf die Anfrage vom 20.10.2008

Wegen Beschwerden von Bürgern sowohl im Bereich des Hasenbergls und der Lerchenau als auch in Moosach bei der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirks hatte sich MdL Joachim Unterländer wegen der Fragestellungen zum Einhalten von Flugrouten und der vorgesehenen Flughöhe an das Luftamt Südbayern der Regierung von Oberbayern gewandt.

Dabei sind folgende Fragen gestellt worden:

  • Die eigentlich vorgesehene Mindestflughöhe über dem Stadtgebiet beträgt 600 Meter. Es kommt nach subjektiver Einschätzung mehrmals am Tag vor, dass diese Flughöhe eindeutig nicht eingehalten wird.
    Antwort Luftamt Süd:
    Für diese Art von Flügen (Verkehrsmaschinen) definiert die Radarführungs-mindesthöhe die niedrigste nutzbare Flughöhe. Diese liegt im Bereich der Stadt München zwischen 3.300 und 5.000 Fuß über dem Meeresspiegel. Dies entspricht einer Höhe von ca. 550 bis 1.070 Meter über Grund. Laut Aussage der Deutschen Flugsicherung GmbH liegen keine Erkenntnisse vor, dass zugewiesene Flughöhen „mehrmals am Tag“ nicht eingehalten werden.
  • Ich bin kein Befürworter eines Verdrängungswettbewerbs, frage mich aber doch, ob nicht die Zahl der Flugbewegungen über dem nördlichen Münchner Stadtgebiet durch entsprechende Strategien verringert werden könnte.
    Antwort Luftamt Süd:
    Die nationale Gesetzgebung in Verbindung mit Standards und Empfehlungen der ICAO definieren den Gestaltungsspielraum der Deutschen Flugsicherung bei der Verfahrensplanung und Abwicklung des Luftverkehrs. Es ist in der Praxis nicht möglich, den Überflug von besiedeltem Gebiet konsequent zu vermeiden.
  • Im Münchner Norden und Nordwesten gibt es einige kleinere Flugplätze, die für den Geschäftsflugverkehr bzw. vor allen Dingen durch Sportflugzeuge genutzt werden. Ist absolut sichergestellt, dass hier eine Gefährdung beider Flugbereiche ausgeschlossen werden kann?
    Antwort Luftamt Süd:
    Luftraumstrukturen in Verbindung mit den diesbezüglichen Verfahren ermöglichen grundsätzlich sicheren Luftverkehr.