Presseerklärung


Donnerstag, 16. April 2009

Joachim Unterländer fordert ein eigenständiges Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen

„Erst mit einem eigenständigen Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen, orientiert an Autonomie, Teilhabe und dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile, kann die echte Gleichberechtigung behinderter Menschen verwirklicht werden“, betonte Joachim Unterländer, sozialpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Sprecher der CSU im Verband der bayerischen Bezirke, Bezirkstagspräsident Richard Bartsch. Ziel eines solchen Gesetzes sei die Inklusion behinderter Menschen in die Gesellschaft. „Wir müssen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so verändern, dass Ausgrenzung von vorneherein verhindert wird“, erläuterte der Abgeordnete.

Zwar sei bereits ein wichtiger Schritt, vor allem zur Stärkung der ambulanten Hilfen für behinderte Menschen, getan worden, als der Vollzug der Eingliederungshilfe in Bayern ab 01.01.2008 einheitlich bei den Bezirken angesiedelt worden sei. Angesichts der erheblich wachsenden Zahl von leistungsberechtigten behinderten Menschen müsse jedoch die Eingliederungshilfe als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet werden. „Die Finanzierung muss daher künftig gedrittelt werden – neben Ländern und Kommunen muss auch der Bund einsteigen“, so Unterländer.

Die Eingliederungshilfe müsse sich in Zukunft stärker am individuellen Teilhabebedarf des behinderten Menschen orientieren. Dieser sei zum Ausgangspunkt für die im Einzelfall zu gewährenden Leistungen, unabhängig von Art, Ort oder Anbieter der jeweiligen Leistung, zu machen. „ Wir wollen weg vom einrichtungsbezogenen Denken! Dabei ist mir auch ein Recht des behinderten Menschen auf persönliche Assistenz in den verschiedenen Lebensbereichen wichtig. Damit sie außerdem ihre zu verbessernden Teilhaberechte kompetent wahrnehmen können, müssen wir unabhängige Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen ausbauen“, forderte Unterländer.

Auch eine verbesserte Steuerung und Wirkungskontrolle durch die Leistungserbrin-ger und Kostenträger sei bedeutendes Element eines Leistungsgesetzes. Unterländer: „Wir brauchen ein umfassendes Steuerungskonzept, um die erbrachten Leistungen auf ihre Zielgenauigkeit, Effektivität und Effizienz zu überprüfen, mit dem Ziel, diese zugunsten der behinderten Menschen zu erhöhen.“

Verantwortlich:
Joachim Unterländer