Presseerklärung


Freitag, 05. Februar 2010

Stadtrat Marian Offman und MdL Joachim Unterländer fordern, dass auch im Rahmen einer möglichen Verfassungsänderung interessierten Kommunen die Option für die Zuständigkeit nach dem SGB II ermöglicht wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2002 festgestellt, dass die für die Umsetzung des SGB II gegründeten Arbeitsgemeinschaften
(Argen) verfassungswidrig wären, weil sie eine unzulässige Mischverwaltung darstellen. Die Argen müssen deshalb bis zum 31.12.2010 aufgelöst werden.
Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist vorgesehen, dass die Betreuung der Langzeitarbeitslosen (SGB II) in einer getrennten Aufgabenwahrnehmung durch die Bundesagentur für Arbeit und Kommunen erfolgen soll. Die 69 bestehenden Optionskommunen können laut Koalitionsvertrag fortgeführt werden. Zur möglichen Errichtung neuer Optionskommunen ist nichts ausgeführt.

Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, die Kommune Stuttgarts und eine Vielzahl von Gemeinden fordern als Optionskommunen agieren zu können. Im Münchner Stadtrat votieren die Grünen, die CSU und FDP für die Option. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch strebt eine Änderung des Grundgesetzes an, um dem Grundsatzurteil nachkommen zu können. Eine Grundgesetzänderung wurde bisher von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ausgeschlossen.

Dazu der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bayerischen Landtag Joachim Unterländer: und der sozialpolitische Sprecher der CSU im Münchner Rathaus Marian Offman:

„Bei den Gesetzesberatungen ist einer möglichen Verfassungsänderung mit dem Ziel klar der Vorzug zu geben, dass die Zahl der Optionskommunen deutlich ausgeweitet wird und alternativ die Arbeitsgemeinschaften im bisherigen Umfang weiterarbeiten können. Die Entscheidung soll nach den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen erfolgen können."
„Aufgabenwahrnehmung und Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen auf freiwilliger Basis führt zu einem erheblich höheren Bürokratieaufwand und als Konsequenz auch zu einer schlechteren Betreuung der Hilfeberechtigten. Es wären mindestens zwei Anträge (Regelleistung und Hilfe für Heizung und Wohnung) und zwei Bescheide erforderlich. Auch das Thema der Erbringung der Leistung an die Bedürftigen und die Schaffung einer gemeinsamen EDV – Basis für die Agentur und die Kommunen sind bislang nur unzureichend beantwortet. Prekär ist auch die Frage nach der Entscheidung der Bedürftigkeit, wenn diese von Agentur und Kommunen unterschiedlich bewertet würde. Widersprüchliche Entscheidungen wären vorprogrammiert und die Folge eine Flut von Klagen vor den Arbeitsgerichten.

Der aktuelle Stand der Diskussion zeigt, dass der derzeit vorliegende Gesetzesentwurf die Kommunen vor unlösbare Probleme stellen wird. Es sollte deshalb eine Änderung des Grundgesetzes erwogen werden. Neben der Neukonstituierung der bestehenden 69 Optionskommunen sollten weitere zugelassen werden. Dabei darf nicht verkannt werden, dass gerade Großstädte wie die Landeshauptstadt München, an den örtlichen Verhältnissen am nächsten dran sind und deshalb wesentlich passgenaue Maßnahmen zur Vermittlung der Langzeitarbeitslosen gestalten können.

Deshalb auch der Antrag der Rathaus – CSU "München wird zu Optionskommunen ".
Unabdingbare Voraussetzung einer Grundgesetzänderung und der Zulassung weitere Optionskommunen ist selbstverständlich, dass der Bund im gleichen Maße wie bisher seinen Finanzierungsverpflichtungen nachzukommen hat. Mit der Neuregelung dürfen die Kommunen finanziell nicht schlechter gestellt werden als bisher.“

Verantwortlich:
Joachim Unterländer, Joseph-Seifried-Str. 8, 80995 München, Telefon (089) 150 70 49, Telefax (089) 313 68 97
E-Mail: JUnterlaender@t-online.de, Internet: www.Joachim-Unterländer.de
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