Presseerklärung


Mittwoch, 24. März 2010

Die sozialpolitischen Sprecher der CSU-Landtagsfraktion und CSU-Stadtratsfraktion, MdL Joachim Unterländer und Stadtrat Marian Offman,

Der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, MdL Joachim Unterländer, und der sozialpolitische Sprecher der CSU-Stadtratsfraktion, Marian Offman, sehen das dringende Erfordernis einer schnellen, guten und umfassenden Entscheidung für die künftige Arbeit der Arbeitsgemeinschaften bzw. Optionskommunen. Sie legen deshalb eine Konzeption mit Mindestanforderungen vor, die schnellstmöglich realisiert werden können. Nur so kann für die Betroffenen Verunsicherung beendet und Klarheit in die Verwaltungsstrukturen gebracht werden.

Joachim Unterländer und Marian Offman erklären:

„Es ist endlich an der Zeit, dass die öffentliche Hand das für den Außenstehenden unverständliche Glasperlenspiel der inneren Verwaltungsorganisation beendet und der Sozialbereich die im internen Verwaltungsstreit gebundenen Ressourcen für die Betreuung und Unterstützung der sozial Bedürftigen freigibt.“

Das Papier, das an die Bundesarbeitsministerin, die Bayerische Sozialministerin und die Münchner Bundestagsabgeordneten der CSU gerichtet wird, ist in der nachstehenden Anlage beigefügt.


Anlage:


Positionspapier der sozialpolitischen
Sprecher der CSU-Landtagsfraktion
und CSU-Stadtratsfraktion,
MdL Joachim Unterländer und
Stadtrat Marian Offman


Zukunft der Optionskommunen
und Arbeitsgemeinschaften schnellstmöglich sicherstellen



Die nunmehr geplante und von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales sowie den Ministerpräsidenten der unionsgeführten Bundesländer vereinbarte verfassungsrechtliche Absicherung der Arbeitsgemeinschaften und der Optionskommunen wird nachdrücklich begrüßt und als unabdingbare Voraussetzung für einen wirksamen Vollzug des Sozialgesetzbuchs II und der damit verbundenen politischen Ziel-setzungen begrüßt. Hieraus sind nunmehr schnellstmöglich die Konsequenzen zu ziehen.

Zentrale Anliegen einer umfassenden, mit einer verfassungsrechtlichen Änderung verbundenen Reform müssen

• eine bürgernahe, effiziente Verwaltung und

• eine wirksame und niederschwellige Bekämpfung des Problems der Langzeitarbeitslosigkeit sein.

Vor diesem Hintergrund fordern wir in den Verhandlungen die schnellstmögliche Umsetzung folgender Eckpunkte:

1. Es müssen zwei Organisationsformen der „Jobcenter“ ermöglicht werden:

• Ermöglichung der Option für alle Kommunen ohne zahlenmäßige Begrenzung,
• Fortsetzung der Arbeitsgemeinschaften in der bisherigen Ausgestaltung

2. Die Optionen sollen innerhalb einer bestimmten Frist erklärt werden. Die jeweiligen Optionskommunen erhalten dafür einen vollständigen Kostenausgleich.

3. Bei der Gestaltung der Rechts- und Fachaufsicht ist die finanzielle Zuständigkeit (insbesondere des Bundes) zu berücksichtigen.

4. Den Arbeitsgemeinschaften ist die Arbeit in der bisherigen Rechtsform zu ermöglichen.

5. Andere Organisationsformen (wie ZAK) sind abzulehnen. Kommunen und Arbeitsverwaltung müssen auf Augenhöhe zusammenwirken können.

6. Jegliche zentralistische Vorgaben, insbesondere durch die Bundesagentur für Arbeit, bei den Arbeitsgemeinschaften sind abzulehnen.

7. Mit der Reform ist eine Überarbeitung der Konzeption zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit erforderlich. Dabei müssen neben dem Aspekt des Forderns die gezielten Fördermaßnahmen überprüft und weiterentwickelt werden. Dies gilt insbesondere auch für wirksame berufliche Rehabilitationsmaßnahmen.

8. Konsequenzen aus der Sicht der Landeshauptstadt München
In der Landeshauptstadt München bemühen sich in den Sozialbürger-häusern die Arbeitsgemeinschaften um die Betreuung der Langzeit-arbeitslosen und deren Integration in die Arbeitsmärkte analog der Bestimmungen des SGB II. Dort werden die Anspruchsberechtigten festgestellt und die Zahlungen der Regelleistungen sowie für die Unterkunft und Heizung veranlasst.

Etwa 60% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeitsgemein-schaft sind schon kommunal beschäftigt, der Rest bei der Bundesagentur. Die Verunsicherung hinsichtlich der Arbeitsplätze ist erheblich mit der Folge einer ansteigenden Fluktuation. Das Arbeitsklima zwischen Bundesagentur und dem kommunalen Bereich ist derzeit offensichtlich beeinträchtigt. Von einem Agieren auf gleicher Augenhöhe kann nur eingeschränkt gesprochen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beklagen eine zunehmende Dominanz der Bundesagentur.

Angesichts dieser Situation ist es nicht verwunderlich, dass seitens des Personalrats der ARGEN, auch eines großen Teils der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis hin in die Führungsebene, die Wahrnehmung der Option leidenschaftlich angestrebt wird.

München ist prädestiniert als Optionskommune. Bereits vor der Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft war man mit der Integration von Langzeitarbeitslosen befasst und hat ein weit gespanntes Netzwerk mit potentiellen Arbeitgebern aufgebaut. Zudem befasst sich das Referat für Arbeit und Wirtschaft intensiv mit der Betreuung und Schaffung von sozial orientierten Betrieben im zweiten Arbeitsmarkt.

Die Betreuung von Langzeitarbeitslosen – viele davon mit multiplen Vermittlungshemmnissen – ist primäre Aufgabe der Kommune mit einem breit gefächerten Instrumentarium der Sozialhilfe. Zudem konnten kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGEN ihre Kompetenz in der Arbeitsvermittlung erheblich ausweiten.

gez.

Joachim Unterländer, MdL Marian Offman,StR


verantwortl.: J. Unterländer / M. Offman