Presseerklärung
Entmietung und Mietermobbing
Nach den in den vergangenen Monaten festgestellten Vorkommnissen eines entsprechenden Mietermobbings hatte der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion und Münchner CSU-Landtagsabgeordnete Joachim Unterländer eine Schriftliche Anfrage an die Bayerische Staatsregierung gerichtet und nach den Erfahrungen der bayerischen Polizei und der Justiz mit Entwicklungen von Mietermobbing und strategischer Entmietung sowie ggf. erforderlichem politischen und juristischen Handlungsbedarf gefragt.
Danach haben beim Amtsgericht München und beim Landgericht München I die Fälle von Entmietung und Mietermobbing keine große Rolle gespielt. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr lediglich 5 Fälle.
Dazu MdL Joachim Unterländer: „Anders sah und sieht es nach meinen Erfahrungen allerdings im Vorfeld von offiziellen Verfahren aus. Die Versuche kommen in München immer wieder vor. Die im Oktober vergangenen Jahres stattgefundene „Abrissparty“, auf die das Polizeipräsidium in der Antwort auf meine Anfrage hinweist, ist nur die Spitze des Eisbergs“.
Die Vorgänge im Anwesen „Bleichstraße“ und verschiedene, ähnlich gelagerte Fälle machen laut Unterländer aber eine intensive Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Mieterschutzorganisationen sinnvoll.
MdL Joachim Unterländer: „Bei dem im Jahr 2004 initiierten runden Tisch – so hat das Bayerische Staatsministerium des Innern auch nochmals bestätigt – sind die Leitsätze für polizeiliches Handeln bei Entmietungsfällen allen Beamten des Polizeipräsidiums München bekanntgegeben worden und im Intranet für die übrigen bayerischen Polizeipräsidien abrufbar. Des Weiteren wurde dieser Bereich zur Sensibilisierung der Beamten in mehreren Besprechungen thematisiert.
Wesentliches Ziel des polizeilichen Handelns ist bei strafrechtlich relevantem Verhalten eine unverzügliche Einbindung der Staatsanwaltschaft. Sind weder strafrechtliche noch gefahrenabwehrende Maßnahmen möglich bzw. erforderlich, ist angeordnet, zumindest einen formlosen Kurzbericht an die Staatsanwaltschaft München I zu übersenden.
Dieser Weg muss konsequent weitergegangen werden. Ich werde in den kommenden Monaten zur Stabilisierung dieses Maßnahmekonzeptes erneut einen runden Tisch unter Einbeziehung der Mieterschutzorganisationen und der Münchner Polizei initiieren.“
verantwortl:
Joachim Unterländer, MdL
es folgt die Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung
Bayerischer Landtag
16. WahlperiodeDrucksache 16/3982
25.03.2010
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Joachim Unterländer CSU vom 21.12.2009
Entmietung und Mietermobbing
Wiederholt ist in den vergangenen Monaten in der Presse von Entmietungen und Mietermobbing die Rede.
In den Jahren 2002 und 2003 hat das Bayerische Staatsministerium
der Justiz nach dem Dialog mit dem damaligen Münchner Mieterbeirat, dem Hausund
Grundbesitzerverein und dem Polizeipräsidium München sowie dem die Initiative
startenden Bayerischen Landtag eine konsequente Verfolgung
diesbezüglicher „Entwicklungen“ zugesagt und vereinbart.
Ich frage daher die Staatsregierung:
1.
Welche Erfahrungen haben die bayerische Polizei und die Justiz mit Entwicklungen von Mietermobbing und strategischer Entmietung gemacht?
2.
Sieht die Bayerische Staatsregierung in diesem Zusammenhang
zusätzlichen politischen bzw. juristischen Handlungsbedarf?
Antwort
des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 25.02.2010
Die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern wie folgt:
Zu 1.: Für den Bereich der Strafjustiz ergab eine von meinem Haus durchgeführte Umfrage unter den bayerischen Staatsanwaltschaften,
dass nur in einigen Bezirken vereinzelte Fälle bekannt
wurden, die im weiteren Sinne als Entmietung und Mietermobbing angesehen werden können. Die betreffenden Strafverfahren führten teils auch zu Verurteilungen, beispielsweise
wegen versuchter Erpressung, Nötigung, vorsätzlicher
Körperverletzung oder fahrlässiger Körperverletzung.
Bei der überwiegenden Zahl der Staatsanwaltschaften liegen dagegen keine Erkenntnisse zu strafrechtlich relevanten
Fällen vor. Insgesamt ist eine Zunahme einschlägiger Ermittlungsverfahren
nicht feststellbar. Auch wurde von den Staatsanwaltschaften nicht über außergewöhnliche rechtliche
oder tatsächliche Schwierigkeiten der Verfahren berichtet,
allenfalls stellt sich häufiger das Problem, dass keine unbeteiligten
Zeugen vorhanden sind und ein Tatnachweis deshalb
schwierig zu führen ist. Zu zivilrechtlichen Verfahren ergab eine Anfrage beim Amtsgericht München und beim Landgericht München I, dass Fälle von Entmietung und Mietermobbing dort keine große Rolle spielen. Das Amtsgericht München konnte aus dem Jahr 2009 insgesamt nur fünf Fälle mitteilen, in denen zumindest von Mieterseite der Mobbingvorwurf oder der Vorwurf der Entmietung erhoben wurde. In keinem dieser Fälle ließ sich der Vorwurf jedoch erhärten. In einem Fall war es allerdings tatsächlich zum Zumauern von Kellerräumen
sowie zur Demontage von Heizkörpern im Keller und weiteren Belästigungen wie Zustellen von Hauseingängen und Verbarrikadieren von Aschentonnen gekommen. Die Besonderheit hierbei war jedoch, dass es sich beim Vermieter
um den Vater der Mieterin handelte. Zwischen beiden herrschte offensichtlich ein familieninternes tiefes Zerwürfnis,
das sich auf das Mietverhältnis erstreckt hat. In zwei weiteren
Verfahren waren die Grundursache des Mobbingvorwurfs
Nachbarstreitigkeiten zwischen Mietern untereinander,
wobei jeweils der Vorwurf erhoben wurde, der Vermieter
habe sich auf die Seite des anderen Nachbarn gestellt. Hintergrund der Streitigkeiten war regelmäßig die Beschwerde,
der andere Nachbar mache zu viel Lärm, in einem Fall insbesondere die eingezogenen Kinder, durch deren Einzug
noch weitere Kinder angezogen worden seien. In einem weiteren Fall wurde der Mobbingvorwurf auf wiederholte Abmahnungen des Vermieters wegen zu großer Lärmentwicklung
beim Mieter gestützt. Anhaltspunkte für ein unlauteres
Verhalten des Vermieters konnte das Gericht allerdings nicht erkennen. Und im letzten Fall wurde die Mieterin wegen
Belästigung und Beleidigung von Nachbarn sowie wegen
Verwahrlosung der Wohnung von der Vermieterin gekündigt. Die Beklagte wandte daraufhin ein, dass sie es sei, die von der Vermieterin und den Nachbarn gemobbt werde.
Das Amtsgericht führt dazu aus, dass nach derzeitigem Stand für die Mieterin voraussichtlich eine Betreuung für den Bereich Miete und Wohnungssorge angeordnet werden wird.
Das Landgericht München I berichtet ebenfalls nur von zwei Fällen, in denen eventuell Entmietungsstrategien vorgekommen
seien. In einem der beiden Fälle ging es um eine sog. Versorgungssperre, deren Rechtmäßigkeit höchst umstritten und bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden ist. Zudem
lag in diesem Fall auch der Verdacht des Mietnomadentums
vor. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass Mieterhöhungen
nach Modernisierungsmaßnahmen einer steigenden
Anzahl von Mietern, insbesondere bei schwachem finanziellen
Hintergrund, Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung
ihres Mietverhältnisses machen. Kündigungen, die darauf gestützt sind, dass der Vermieter durch die Fortsetzung
des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen
Verwertung des Grundstückes gehindert sei
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de Parlamentspapiere
abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de Aktuelles/
Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Drucksache 16/3982
(§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB), seien dagegen extrem selten und in den letzten sieben Jahren nur zweibis
dreimal vorgekommen.
Diese Verfahren seien zudem stets erfolglos gewesen.
Insgesamt erscheint Mietermobbing und Entmietung bei den Münchner Zivilgerichten kein virulentes Problem zu sein. Auch in meinem Haus gibt es keine Erkenntnisse, dass systematisch
Mietermobbing oder Entmietung betrieben würde.
Das von hier aus beteiligte Staatsministerium des Innern teilte
nach einer Anfrage beim Polizeipräsidium München zu den dortigen Erfahrungen Folgendes mit:
„Ein Gespräch der Herren Abgeordneten Unterländer und Eisenreich am 22. April 2004 mit Herrn Polizeipräsidenten Prof. Dr. Schmidbauer wurde vom Polizeipräsidium München
zum Anlass genommen, polizeiliche Handlungsleitsätze
für Entmietungsfälle zu erstellen.
Diese Leitsätze wurden allen Beamten des Polizeipräsidiums München bekannt gegeben und sind im Intranet auch für die übrigen bayerischen Polizeipräsidien abrufbar. Des Weiteren wurde dieser Bereich zur Sensibilisierung der Beamten in mehreren Besprechungen thematisiert. Wesentliches Ziel des polizeilichen Handelns ist bei strafrechtlich relevantem Verhalten eine unverzügliche Einbindung der Staatsanwaltschaft.
Sind weder strafrechtliche noch gefahrenabwehrende Maßnahmen möglich bzw. erforderlich, ist angeordnet, zumindest
einen formlosen Kurzbericht an die Staatsanwaltschaft
München I zu übersenden.
Anzahl der Fälle (seit 2003)
In den Jahren 2003 und 2004 wurden nur wenige sogenannte
Entmietungsfälle (insgesamt vier) polizeilich bekannt. In den Jahren 2005 bis 2008 sind jeweils zwischen sieben und fünfzehn einsatzrelevante Entmietungsfälle registriert. Für das Jahr 2009 ist ein starker Rückgang der Delikte bzw. polizeilichen
Einsätze im Bereich der Entmietungsfälle feststellbar.
Hier ist bisher nur der in der Presse dargestellte Fall
in der Bleichstraße 19 registriert.
Aktueller Fall in Schwabing
Am 17. Oktober 2009 fand eine „Abrissparty“ in Schwabing mit ca. 250 bis 300 Teilnehmern statt, die nach Aussagen der Bewohner als Teil einer Entmietung fungieren sollte. Die Polizei
wurde wegen Ruhestörungen angefordert. Nach Feststellungen
der eingesetzten Beamten waren die Fenster trotz lauter Musik geöffnet, Personen kletterten an Baustellengerüsten
am Anwesen herum. Die Gäste konsumierten kostenlosen
Alkohol. Die Polizei beendete die Party. Diesbezüglichen
Anweisungen wurde Folge geleistet. Zu der Feier war via Internet und mittels eines Flyers eingeladen worden. Gegen die beiden Veranstalter, den Geschäftsführer bzw. Mitarbeiter der Hauseigentümerfirma, wurden Anzeigen wegen
Körperverletzung, versuchter Nötigung und unzulässigen
Lärms erstellt, gegen unbekannte Personen wegen Diebstahls
einer Handtasche zum Nachteil einer Partybesucherin und Sachbeschädigung einer Wohnungstür. Der Gesamtvorgang
wurde am 15. Dezember 2009 an die Staatsanwaltschaft
München I abgegeben. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.“
Zu 2.: Derzeit dürften die rechtlichen Vorschriften ausreichend sein. Im Zivilrecht bieten Minderung, Zurückbehaltungsrecht
und Schadensersatz vielseitige und flexible Möglichkeiten,
den Belangen des Mieters gerecht zu werden. In Extremfällen
(z. B. Schlafstörung) kommt auch der Ersatz immaterieller
Schäden nach § 253 Abs. 2 BGB in Betracht. Prozessual
wird diese materielle Rechtslage durch die Möglichkeit
einstweiliger Verfügungen, gerichtet auf Unterlassung bestimmten beeinträchtigten Verhaltens, ergänzt. Auch in strafrechtlicher Hinsicht sehe ich derzeit keinen besonderen Handlungsbedarf. Die vorhandenen Straftatbestände und Ermittlungsbefugnisse
geben den Ermittlungsbehörden ausreichende
Handhabe, um Fälle der Entmietung und Mietermobbings
effektiv zu verfolgen.
Verantwortlich:
Joachim Unterländer
